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Die Interkantonale Steuerausscheidung für Juristische Personen ist bereits recht komplex. Seit dem Kreisschreiben Nr. 27 vom 15. März 2007 müssen Ausscheidungsverluste nicht mehr vom Hauptsitz übernommen werden. Die Verluste werden nach ganz bestimmten Regeln verteilt. Dies erledigt die MMB_Steuerausscheidung_JP für Sie alleine. Zudem haben Sie noch die Möglichkeit, manuell in die Umlage einzugreifen.
Bei Kauf und Verkauf von Aktiven zwischen 2 verschiedenen Kantonen muss der Betrag auf beide Kantone gemäss Anzahl Tage aufteteilt werden. Dies berechnet das Formular ebenfalls selbständig. Sie müssen nur den Betrag und Anzahl Tage erfassen.
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